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Datenschutzgesetz

Einhaltung der EU Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz-neu

Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) regeln die in der EU und im Besonderen in der  Bundesrepublik Deutschland den Umgang mit personenbezogenen Daten natürlicher Personen (z.B. Mitarbeitern, Kunden). Jedes Unternehmen, auch jeder Einzelunternehmer, ist zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet. Datenschutzrechtliche Verstöße können von den Aufsichtsbehörden mit Bußgeldern bis zu 20 Mio EUR oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr verhängt werden. Verantwortlich für die Umsetzung des Gesetzes ist die „Verantwortliche Stelle“, das ist in der Regel eine juristische oder natürliche Person (das Unternehmen, die Geschäftsführung, der Inhaber oder der Vorstand des Unternehmens). Unternehmen, soweit sie in der Regel mindestens  zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogene Daten beschäftigen, müssen schriftlich einen Datenschutzbeauftragten benennen.