Telefon: 030 74 75 33 69 | Fax: 030 74 75 33 70 | Email: kontakt@datenschutz-froehlich.de

Ist Ihr Unternehmen zum Thema

Datenschutz (DS-GVO)

richtig aufgestellt?

Informationssicherheit

Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität der zu schützenden Informationen

Datenschutzmanagement

Aufbau eines betrieblichen Datenschutz-Management Systems

Datenschutzgesetz

Einhaltung der EU Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz-neu

Warum ein Datenschutzbeauftragter?

Wenn Ihr Unternehmen 20 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten ständig automatisiert verarbeiten, dann sind Sie nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) verpflichtet, eine/n Datenschutzbeauftragte/n (DSB) zu benennen. Unter bestimmten Bedingungen kann es erforderlich sein, auch unterhalb dieser Mitarbeiteranzahl einen DSB zu benennen: z.B. bei der umfangreichen Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten; bei Verarbeitungstätigkeiten, die eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erfordern oder bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch eine Behörde. Unabhängig von der Mitarbeiteranzahl müssen jedoch die Vorgaben und Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von Ihrem Unternehmen eingehalten und umgesetzt werden. Es ist auch weiterhin möglich unterhalb der Grenze von 20 Mitarbeitern einen DSB freiwillig zu benennen und der Aufsichtsbehörde zu melden. Bei Nichteinhaltung und Verstößen gegen Vorgaben der DSGVO, können erhebliche Bußgelder (bis zu 20 Mio. EUR bzw. bis zu 4% des weltweiten Jahresumsates) durch die Datenschutzbehörden der Länder verhängt werden. Ich helfe Ihnen gern sich im Datenschutzumfeld richtig zu organisieren.